Verlängerung der Bearbeitungszeit

Studierende, die eine selbstständig und ohne Aufsicht zu erstellende Prüfungsleistung (Projekt-, Studien-, Seminar- oder Bachelorarbeit) aus wichtigem Grund nicht zum festgelegten Abgabetermin abgeben können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit zu stellen (vgl. § 12 Studien- und Prüfungsordnung). Ein wichtiger Grund ist z.B. eine mehrere Tage andauernde Erkrankung.

Der Antrag ist unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes schriftlich beim Studiengang zu stellen. Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis, zur Glaubhaftmachung des wichtigen Grundes, beizufügen (ärztliches Attest, betriebliche Stellungnahme). Wird der festgelegte Abgabetermin nicht eingehalten und wurde vor Ablauf der Bearbeitungszeit keine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt, wird die Prüfungsleistung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet.