Unternehmenswechsel

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsstätte zu wechseln. Es gilt dann eine Frist von 8 Wochen innerhalb der ab Wirksamkeit der Kündigung des bestehenden Studien- und Ausbildungsvertrags bei der DHBW ein neuer Studien- und Ausbildungsvertrag vorgelegt werden muss. Wird kein neuer Studien- und Ausbildungsvertrag eingereicht, wird der betreffende Studierende gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz von Amts wegen exmatrikuliert.