Unbedenklichkeitsbescheinigung

Einige Hochschulen verlangen im Zulassungsverfahren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit der Bescheinigung bestätigt das Prüfungsamt der DHBW Lörrach, dass ein Bewerber seinen Prüfungsanspruch im gleichen oder artverwandten Studiengang nicht bereits verloren hat.

Darüber hinaus wird bestätigt, dass im bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Für das „neue“ Prüfungsamt besteht damit Sicherheit darüber, dass neu einzuschreibende Student*innen alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen dürfen.

Den Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie unter dem Punkt Bescheinigungen.