Exmatrikulation auf Antrag

Die Exmatrikulation auf Antrag wird vom Studierenden initiiert. Der Studierende stellt seinen Antrag beim Servicezentrum Studium und Lehre.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Füllen Sie das Antragsformular bitte vollständig aus und vergessen Sie nicht zu unterschreiben.
  • Senden Sie das Formular direkt per Post an das Prüfungsamt oder geben Sie es persönlich ab.
  • Es werden nur vollständig ausgefüllte Originalanträge mit handschriftlicher Unterschrift akzeptiert.
  • Informieren Sie Ihren Ausbildungsbetrieb eigenverantwortlich über den Antrag auf Exmatrikulation. Alle arbeitsrechtlichen Absprachen aus dem Studien- und Ausbildungsvertrag müssen Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb selbst klären (Fehlzeiten, Kündigungsdatum etc.).
  • Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Servicezentrum Studium & Lehre: sslnoSpam@dhbw-loerrach.de

 

Wichtiger Hinweis
Sie müssen begonnene Prüfungsverfahren beenden. Wurde eine Modulprüfung im Erstversuch schlechter als 4,0 oder als nicht bestanden bewertet, so muss, insofern noch ein Prüfungsanspruch besteht, bei einem gestellten Antrag auf Exmatrikulation mitgeteilt werden, ob auf die Wiederholung der Prüfung verzichtet oder daran teilgenommen wird.

Wenn Sie sich in einem begonnenen Prüfungsverfahren (Wiederholungsprüfung) befinden, ist dies auch nach der Exmatrikulation zu beenden. Soweit Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, gelten die Wiederholungsprüfungen als nicht bestanden (5,0), was den Verlust des Prüfungsanspruchs nach sich ziehen kann.