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Kinkel


Bettina Kinkel
Studierendenservice

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Köpke


Thomas Köpke
Studierendenservice

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Studierendenservice

Exmatrikulation / Rückerstattung

Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft an der DHBW Lörrach. Die Exmatrikulation erfolgt entweder

  • von Amts wegen nach Maßgabe des § 62 Abs.2 und 3 Landeshochschulgesetz (LHG)
  • auf Antrag unter Verwendung des Antragsformulars

Exmatrikulation von Amts wegen

Wenn wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren, werden Sie darüber mit dem Exmatrikulationsbescheid informiert. Dieser Bescheid geht Ihnen postalisch zu. Sollten Sie die darin genannten Exmatrikulationsgründe nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich zur Klärung bitte an unseren Studierendenservice.

Exmatrikulation auf Antrag 

Wenn Sie die Mitgliedschaft an der DHBW Lörrach beenden wollen, füllen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation aus. Sie finden diesen auf der rechten Seite unter Anträge/ Formulare. Nur so können wir Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren und Ihnen die Exmatrikulationsunterlagen aushändigen.

In besonderen Fällen kann eine von Amts wegen erfolgte Exmatrikulation nachträglich in eine ordungsgemäße Exmatrikulation "umgewandelt" werden, indem Sie die Exmatrikulation wie oben beschrieben beantragen.

Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit gestellt werden.

Bitte gehen Sie so vor:

  1. Informieren Sie Ihren Studiengang über das geplante Ende des Studiums. Füllen Sie dazu den Antrag auf Exmatrikulation aus.
  2. Schicken Sie den Antrag an Ihren Studiengang.
  3. Legen Sie den Auflösungsvertrag mit dem Ausbildungsunternehmen Ihrem zuständigen Sekretariat im jeweiligen Studiengang vor.

Die Exmatrikulation wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen.

Sollten Sie Fragen zur Exmatrikulation oder zu einer evtl. Gebühren-/Beitragsrückerstattung haben, können Sie sich gerne an den Studierendenservice wenden.

Auch für ein abschließendes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.