Studien- und Ausbildungsvertrag und Vergütung
Die Dualen Partner wählen die für sie passenden Studieninteressierten aus und schließen mit ihnen einen Ausbildungsvertrag ab. Ein Standardausbildungsvertrag ist vom Land Baden-Württemberg vorgegeben und muss von den Ausbildungsstätten eingehalten werden.
Der Duale Partner legt der Hochschule ein im Original unterschriebenes Exemplar des abgeschlossenen Studien- und Ausbildungsvertrags vor.
Im Ausbildungsvertrag wird insbesondere geregelt:
die Ausbildungszeit
der Ort für die Praxisphasen des dualen Studiums
die Pflichten der Vertragspartner
die Vergütungen und sonstigen Leistungen während des Studiums
die Kündigung
sonstige Vereinbarungen
Vergütung
Als angemessen gelten mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen für Auszubildende in den jeweiligen Tarifbereichen; diese sind durchgehend – also auch während der Theoriephasen – zu zahlen.